Tediri Sport- und Ernährungsberatung für Jung und Alt

„Ernährungsberatung vs. Ernährungstherapie“

Eine Ernährungstherapie nach §43 SGB V richtet sich dagegen an Personen, die ihre Ernährung auf Grund einer Krankheit anpassen müssen. Ziel ist es hierbei, den Gesundheitszustand zu verbessern sowie auch mögliche Folgeerkrankungen zu vermeiden. Eine Ernährungstherapie wird vom jeweiligen Arzt verordnet und wird ebenfalls je nach Krankenkasse bezuschusst. Hierfür ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt erforderlich.
Ernährungstherapien finden z.B. bei Lebensmittelallergien, Unverträglichkeiten wie auch bei Adipositas Anwendung. Als Diätassistentin entwerfe ich dabei auf Basis einer medizinischen Diagnose einen speziellen Ernährungsplan und agiere somit als Mittler zwischen Ihnen und Ihrem Arzt. Anders als ein Arzt bin ich dabei mehr praktisch tätig. Mit meinem Fachwissen zu Lebensmitteln und deren Nährwert erstelle ich Ihnen Ihren individuellen Speiseplan und helfe bei der nachhaltigen Umsetzung der Ernährungsumstellung.